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Ein älterer Mann feiert mit seinen Freunden an einem Pool seinen Ruhestand

Ist eine private Zusatzrente sinnvoll?

Ihr Weg zu mehr Wohlstand im Alter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Mit einer privaten oder betrieblichen Zusatzrente schließen Sie die Rentenlücke.
  • Es gibt viele Arten der Zusatzrente - auch mit Zuschuss vom Staat und vom Arbeitgeber. Sie finden sicher etwas, das zu Ihrem Bedarf passt.
  • Die betriebliche Altersvorsorge verringert bereits in der Ansparphase Ihre Steuer- und Sozialabgabenlast. Dafür zahlen Sie bei einer privaten Rentenversicherung im Ruhestand weniger Steuern.

Warum brauche ich eine Zusatzrente zur Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Der Grund dafür ist klar: In Zukunft wird es immer mehr Menschen geben, die Rente beziehen und immer weniger, die in die Rentenkasse einzahlen. Will man die Beitragszahler nicht mit zu hohen Beiträgen belasten, wird die gesetzliche Rente in den kommenden Jahrzehnten langsamer wachsen als die Löhne.

Das sogenannte Rentenniveau soll, so strebt es die Politik an, bei 48 % bleiben. Das bedeutet, dass ein Rentner im Jahr seines Renteneintritts 48 % des dann aktuellen Durchschnittseinkommens erhält. Sind wir ehrlich: Reicht Ihnen weniger als die Hälfte Ihres letzten Einkommens zum Leben? Zur Rentenlücke kommt noch das Thema Inflation hinzu: Von dem Geld, das Ihnen laut Rentenbescheid in 20 Jahren zur Verfügung steht, können Sie sich dann viel weniger kaufen als heute.

Privat fürs Alter vorzusorgen, ist also unumgänglich, wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie sich eine private Zusatzrente fürs Alter aufbauen und dabei noch Steuern sparen und von Zuschüssen profitieren können. Zunächst erläutern wir Ihnen die Grundlage der Altersvorsorge in Deutschland: das 3-Säulen-Modell.

Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland setzt sich aus dem sogenannten 3-Säulen-Modell zusammen. Bei den einzelnen Säulen - auch Schichten genannt - handelt es sich um

  • Pflichtsysteme (wie etwa die Gesetzliche Rentenversicherung),
  • die betriebliche Altersvorsorge und
  • die private Vorsorge.
1. Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme

Die Gesetzliche Rentenversicherung bildet die 1. Säule und stellt somit die Basisversorgung im Alter dar. Zu den Pflichtsystemen gehören auch die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die berufsständische Versorgung (zum Beispiel für Ärzte oder Rechtsanwälte). Als umlagefinanziertes System basiert die Gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag. Das heißt, die aktuell Erwerbstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die derzeit gezahlten Renten. Dieses System zielt darauf ab, jedem Rentenversicherten nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein finanzielles Grundniveau zu sichern. Hierzu zählt auch die sogenannte Rürup-Rente (Basisrente).

2. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die 2. Säule ermöglicht es Arbeitnehmern, über ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Durch Entgeltumwandlung können Beschäftigte steuer- und sozialversicherungsbegünstigt Rücklagen bilden: In der Ansparphase ist der Umwandlungsbetrag steuer- und sozialabgabenfrei. Im Rentenbezug müssen dann Steuern und - oberhalb eines Freibetrags - Sozialabgaben auf die Zusatzrente aus der bAV gezahlt werden.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15 % an der Entgeltumwandlung zu beteiligen, wenn die bAV in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds erfolgt. Voraussetzung für den Zuschuss ist zudem, dass der Arbeitgeber durch den Gehaltsabzug Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Auch die Riester-Rente zählt zur 2. Säule, da auch sie staatlich gefördert wird.

3. Private Vorsorge

Die private Altersvorsorge als 3. Säule umfasst verschiedene Produkte wie zum Beispiel:

  • Klassische Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Indexgebundene Rentenversicherungen
  • Aktien
  • Sparpläne
  • Immobilien

Diese Produkte sind aber nicht für alle Vorsorgenden gleichermaßen geeignet. Immobilien gelten zwar noch immer als sichere Altersvorsorge, sind jedoch oft mit hohen Kreditraten und laufenden Kosten verbunden (Stichwort Grundsteuer). Ein individuelles Investment in Aktien setzt eine hohe Risikobereitschaft und Kenntnisse der Kapitalmärkte voraus, über die nicht jeder verfügt. An Sparpläne ist man oft lange gebunden und die Rendite fällt eher gering aus.

Die Lösung: Zusatzrenten durch private oder betriebliche Altersvorsorge stellen eine sichere, flexible und komfortable Alternative dar, um Vermögen für Ihren Ruhestand aufzubauen. Damit Sie im Rentenbezug Ihr Leben genießen können und sich keine Sorgen um Geld machen müssen. Viele dieser privaten Sparprodukte sind außerdem staatlich gefördert und steuerbegünstigt.

Ein älteres Rentnerpärchen tanzt an einem Pool und feiert mit Freunden

Welche Arten von Zusatzrenten gibt es?

Da die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, ist es sinnvoll, mit einer Zusatzrente für den Ruhestand vorzusorgen.

Die private Rentenversicherung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, um Ihren Lebensstandard im Alter abzusichern. Hier sind die wichtigsten im Überblick:

Die klassische Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung ist ein Anlageprodukt, mit dem Sie nur ein geringes Risiko eingehen. Dabei zahlen Sie monatlich Ihren Beitrag und sparen auf diesem Weg Kapital an.

Dieses Kapital besteht aus den Beiträgen, die Sie eingezahlt haben, aus einem festgelegten Zinssatz und zusätzlich aus erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens, bei dem Sie die Rentenversicherung abgeschlossen haben.

So erhalten Sie eine garantierte Rente, die Ihnen lebenslang ausgezahlt wird. Oder Sie entscheiden sich für eine einmalige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Wenn Sie vor Ablauf der Versicherung sterben, erhalten Ihre Angehörigen die eingezahlten Beiträge oder eine vereinbarte Todesfallleistung.

Die Beiträge, die Sie in der Ansparphase für Ihre private Rentenversicherung bezahlen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen - soweit Ihr Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. In der Auszahlungsphase müssen Sie dann Steuern auf Ihre Zusatzrente zahlen, diese fallen jedoch relativ gering aus, da nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert wird.

Die klassische Rentenversicherung der NÜRNBERGER bietet Ihnen viele zusätzliche Optionen wie die dynamische Überschussrente oder Zusatzbausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und schweren Krankheiten.

Zur klassischen Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung sind die Chancen und Risiken höher, da Sie hier in einen oder mehrere Investmentfonds einzahlen. Allerdings können Sie bei den meisten Anbietern selbst bestimmen, wie viel Risiko Sie eingehen möchten. Dabei gilt: Je niedriger das Risiko, desto geringer die Ertragschancen. Dafür haben Sie mehr Sicherheit. Die Investmentfonds werden von Ihrem Versicherer verwaltet, bei dem Sie diese Form der Altersvorsorge abschließen. Sie können höhere Gewinne erzielen als bei einer klassischen Rentenversicherung. Allerdings gibt es nicht bei allen Anbietern eine festgelegte Garantie.

Jedoch bieten die meisten Versicherer, wie auch die NÜRNBERGER, die Möglichkeit eines flexiblen Rentenbeginns an. So können Sie auf Schwankungen an den Kapitalmärkten reagieren und den Auszahlungsbeginn gegebenenfalls noch hinauszögern.

Die fondsgebundene Rentenversicherung wird immer öfter als private Altersvorsorge gewählt. Denn damit haben Sie die Chance, von Wertentwicklungen der Kapitalmärkte auf der ganzen Welt zu profitieren. Zu Rentenbeginn können Sie dann wählen: entweder eine monatliche Rente oder eine einmalige Auszahlung Ihres Kapitals. Die NÜRNBERGER Fondsgebundene Rentenversicherung bietet Ihnen eine große Auswahl erstklassiger Fonds, flexible Garantie- und Beitragshöhe, ein professionelles Fondsmanagement, Inflations-Schutz, Option auf höhere Rente bei Pflegebedürftigkeit und vieles mehr.

Zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Die indexgebundene Rentenversicherung

Eine indexgebundene Rentenversicherung ermöglicht es Ihnen, an der Wertentwicklung eines Aktienindex teilzuhaben, und bietet gleichzeitig maximale Sicherheit für Ihr Vertragsguthaben.

Das funktioniert so: Ihre Beiträge werden im Rahmen einer konventionellen Rentenversicherung in einem Sicherungsvermögen angelegt. Die daraus erwirtschafteten Überschüsse werden dann in einen Aktienindex investiert. Häufig wird dafür der DAX® oder der Euro Stoxx 50 gewählt. Ist der Ertrag am Ende eines Indexjahres positiv, wird der Gewinn Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Ist der Ertrag negativ, wird der Verlust auf 0 gesetzt. Ihr Vertragswert kann also nicht sinken. Um das garantieren zu können, wird der Gewinn in guten Jahren allerdings gedeckelt, Sie erhalten ihn also nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (sogenannter Cap) gutgeschrieben. Alternativ können Sie auch eine feste Verzinsung wählen. Das macht die indexgebundene Rentenversicherung zu einer sehr sicheren Geldanlage fürs Alter.

Mit der NÜRNBERGER DAX®-Rente haben Sie nicht nur die Chance, an der Wertentwicklung eines der weltweit erfolgreichsten Aktienindizes zu partizipieren. Sie können auch aus vielen weiteren Optionen wie flexiblem Rentenbeginn, Inflations-Schutz und Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit auswählen.

Zur DAX®-Rente

Die Rürup-Rente (Basisrente)

Wenn Sie selbstständig oder Freiberufler sind und nicht in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dann ist eventuell die Rürup-Rente etwas für Sie. Denn gerade für diesen Fall wurde sie ins Leben gerufen.

Aber auch für Beamte oder Angestellte mit hohem Einkommen kann die Rürup-Rente eine Option sein. Sie wird auch Basisrente genannt, ist staatlich gefördert und bietet dadurch steuerliche Vorteile. Denn die Beiträge können Sie als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und somit Ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern. Allerdings müssen die Auszahlungen im Ruhestand versteuert werden - mit dem dann gültigen, meist geringeren Steuersatz.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die auf einem Umlageverfahren basiert, ist ein Rürup-Vertrag rein kapitalgedeckt. Auf die eingezahlten Beträge können Sie bis zu Ihrer Rente nicht mehr zugreifen. Wer nicht mehr in den Rürup-Vertrag einzahlen will oder kann, der hat die Möglichkeit, ihn beitragsfrei stellen zu lassen. Das heißt: Das bisherige Kapital kann zwar weiterhin Rendite bringen. Jedoch entstehen auch weiterhin Verwaltungskosten. Generell gilt: Je mehr Gewinn ein Selbstständiger erwirtschaftet, je höher der individuelle Steuersatz während des Erwerbslebens ist und je mehr Beiträge man in den Vertrag einzahlt, desto eher lohnt sich die Rürup-Rente.

Die NÜRNBERGER Basisrente bietet Ihnen eine breite Tarifauswahl von sicherheits- bis chancenorientiert. Profitieren Sie von den Vorteilen einer fondsgebundenen Geldanlage für Ihre private Altersvorsorge. Den Garantieanteil können Sie dabei während der Vertragslaufzeit individuell variieren.

Zur Rürup-Rente (Basisrente)

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, bei der Sie Zuschüsse direkt vom Staat bekommen. Sie ist vor allem für Familien mit Kindern bzw. Alleinerziehende interessant. Denn neben der Grundzulage von 175 EUR jährlich erhalten Sie pro Kind einen Zuschuss von 300 EUR. Allerdings nur, wenn Ihre Kinder ab 2008 auf die Welt gekommen sind. Sind Ihre Kinder vor 2008 geboren, liegt der Zuschuss pro Kind bei 185 EUR jährlich.

Aber natürlich erhalten auch Alleinstehende oder Paare ohne Kinder die Grundzulage von 175 EUR im Jahr. Familien mit nur einem Einkommen können ebenfalls profitieren: Wenn der Alleinverdiener einen Riester-Vertrag besitzt, kann der Partner/die Partnerin einen eigenen Vertrag abschließen.

Um die Zulage vom Staat zu bekommen, muss Ihr Riester-Vertrag mindestens bis zu Ihrem 62. Lebensjahr laufen. Die Rentenzahlungen müssen garantiert, gleichbleibend oder steigend sein. Sie dürfen den Vertrag beleihen, wenn Sie damit Wohneigentum finanzieren. Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie als Sonderausgabe von der Steuer absetzen (max. 2.100 EUR inklusive Zulagen).

Betriebliche Altersvorsorge im Überblick

Auch die betriebliche Altersvorsorge als 2. Säule der Altersversorgung in Deutschland ermöglicht Ihnen als Arbeitnehmer den Aufbau einer wichtigen Zusatzrente fürs Alter:

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung. Hierbei schließen Sie eine Rentenversicherung über Ihren Arbeitgeber ab. In der Regel sucht der Arbeitgeber den Anbieter und das Anlageprodukt aus, das Sie dann in Absprache mit ihm abschließen können. Für die bAV gibt es 5 verschiedene Durchführungswege (Direktzusage/Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Unterstützungskasse) sowie verschiedene Finanzierungsarten: arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanziert. Die häufigsten Durchführungswege sind die Direktversicherung und die Unterstützungskasse. Für die meisten Arbeitnehmer ist eine Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung am vorteilhaftesten.

Bei der bAV findet in der Regel eine Entgeltumwandlung statt. Dabei wird der monatliche Beitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und die Beiträge in voller Höhe in Ihre Altersvorsorge fließen: Da der Beitrag zunächst steuer- und sozialabgabenfrei ist, wird effektiv mehr Geld angelegt, welches auch mehr Rendite erwirtschaften kann. Zusätzlich sinkt Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt, was sich ebenfalls positiv auf Ihre Steuerlast auswirkt. Im Rentenbezug wird Ihre Betriebsrente mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser ist meistens deutlich geringer als während des aktiven Erwerbslebens. Somit profitieren Sie bei Steuern und Sozialabgaben gleich mehrfach.

Ihr Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu Ihrem bAV-Beitrag zu leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Somit handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber geförderte Altersvorsorge.

Die NÜRNBERGER Versicherung als einer der großen bAV-Anbieter in Deutschland hält viele innovative Produkte für Ihre betriebliche Altersvorsorge bereit: InvestGarant, DAX®-Rente und Konzept-Betriebsrente bieten effektiven und flexiblen Vermögensaufbau von chancen- bis sicherheitsorientiert für jede Art von Unternehmen und Belegschaft.

Zur betrieblichen Altersvorsorge

Welche Vorteile hat eine Zusatzrente?

Da die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten, ist eine Investition in eine private Altersvorsorge fast unumgänglich. Private oder betriebliche Zusatzrenten bieten Ihnen viele Vorteile, die Sie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung so nicht haben.

Ein Vorteil liegt dabei ganz klar auf der Hand:

  • Sie leisten einen zusätzlichen Beitrag, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Weitere Vorteile einer Zusatzrente:

  • Sie können z. B. entscheiden, ob Sie die angesparte Summe als einmalige Kapitalzahlung erhalten wollen oder ob Sie Ihnen wie die gesetzliche Rente monatlich ausgezahlt wird.
  • Viele private Zusatzrenten sind auch gegen Einmalbeitrag erhältlich, können also auch im mittleren oder höheren Erwerbsalter noch abgeschlossen werden.
  • Häufig haben Zusatzrenten steuerliche Vorteile. Die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können Sie als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Außerdem wird eine private Zusatzrente im Ruhestand relativ gering besteuert. Bei der bAV sparen Sie schon in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag vom Bruttogehalt abgezogen wird.
  • Bei privaten Rentenversicherungen haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Produkten, die zu Ihren Bedürfnissen passen. Denn Sie können wählen, ob Sie lieber ein geringeres Risiko eingehen, dafür aber nicht so hohe Erträge erzielen wollen; oder ob Sie in Aktienfonds investieren möchten, die höhere Gewinnchancen bieten, jedoch im Ertrag stärker schwanken können. Auch staatlich geförderte Varianten sind möglich.

Lassen Sie sich von Versicherungsexperten beraten, um die geeignete Form der Zusatzrente für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden. Denn eins ist klar: Die Rentenlücke wird sich nicht von selbst schließen, und es ist nie zu früh oder zu spät, mit dem privaten Vermögensaufbau fürs Alter zu beginnen.

Häufige Fragen zur Zusatzrente

Wer hat Anspruch auf eine Zusatzrente?

Eine private Rentenversicherung kann jeder Erwerbstätige in Deutschland abschließen und sich so eine Zusatzrente zur Altersvorsorge sichern. Bei der Riester-Rente können auch nicht-erwerbstätige Ehe- oder Lebenspartner einen eigenen Vertrag abschließen, wenn der erwerbstätige Partner einen Riester-Vertrag hat. Die Rürup- oder Basisrente ist in erster Linie für Personen gedacht, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind vor allem Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für gutverdienende Angestellte und Beamte kann es sich lohnen, in eine Rürup- bzw. Basisrente zu investieren.

Anspruch auf eine betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben alle Arbeitnehmer in Deutschland, die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Auch sogenannte Minijobber können von der bAV profitieren, wenn sie freiwillig Beiträge in die GRV einzahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmern eine bAV anzubieten. Falls die bAV durch Entgeltumwandlung finanziert wird - also monatlich ein Teil vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers als Beitrag einbehalten wird -, gibt es vom Arbeitgeber noch einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des Beitrags dazu.

Wann bekommt man die Zusatzrente ausgezahlt?

Eine Zusatzrente aus einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge wird in der Regel zum vereinbarten Vertragsablauf ausgezahlt. Meistens ist das gleichzeitig mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente, also dann, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Bei vielen Anbietern können Sie den Beginn der Rentenzahlung aber auch vorverlegen oder hinausschieben.

Die Vorteile: Beginnt die Rentenzahlung erst später, wird Ihr Kapital länger investiert - und kann so mehr Rendite bringen. Ihre Rentenzahlung oder Kapitalleistung fällt dann eventuell höher aus. Wenn Sie das Geld schon früher zur Verfügung haben wollen, zum Beispiel um beruflich kürzerzutreten, bietet sich ein vorgezogener Rentenbeginn bzw. eine vorgezogene Kapitalleistung an. Bei der NÜRNBERGER Versicherung ist ein Hinausschieben bzw. Vorziehen des Rentenbeginns in jedem Tarif möglich, auch bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Wird eine Zusatzrente auf die gesetzliche Rente angerechnet?

Nein, private und betriebliche Zusatzrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge sollen dazu dienen, die Rentenlücke im Alter zu schließen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen und ausdrücklich gewünscht. Zusatzrenten wirken sich also nicht vermindernd auf die gesetzliche Rente aus - und umgekehrt. Allerdings müssen Sie bedenken, dass private und betriebliche Zusatzrenten die Alterseinkünfte erhöhen. Wenn Ihre Alterseinkünfte insgesamt über dem Grundfreibetrag von 11.604 EUR für Einzelpersonen und 23.208 EUR für gemeinsam Veranlagte liegen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (Stand: 2024).

Ist die Zusatzrente steuerfrei?

Nein, auch auf Zusatzrenten müssen Steuern gezahlt werden. Je nach Art der Altersvorsorge erfolgt die Versteuerung unterschiedlich:

Private Rentenversicherungen (klassisch, fondsgebunden oder indexgebunden):

  • Für Ihre Erträge werden während der Laufzeit keine Steuern erhoben.
  • Bei Fondswechsel fällt keine Abgeltungsteuer an.
  • Bei Kapitalauszahlung: Steuerliche Vorteile sind möglich (z. B. die hälftige Besteuerung für Neuverträge). Lassen Sie sich hierzu sorgfältig beraten.
  • Im Rentenbezug: Nur der Ertragsanteil wird mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuert und hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Die Höhe des Ertragsanteils ist gesetzlich festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel mit 67 Jahren in Rente gehen, liegt der Ertragsanteil bei 17 %. Das heißt, Sie müssen nur 17 % Ihrer privaten Zusatzrente versteuern. Damit sind private Rentenversicherungen eine sehr steuergünstige Geldanlage fürs Alter.

Rürup-Rente (Basisrente): Die staatlich geförderte Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung und es gibt (noch) Freibeträge, die aber kontinuierlich sinken. Konkret bedeutet das:

  • In der Ansparphase sind die Beiträge zur Basisrente bis zu 27.566 EUR/Jahr für Einzelpersonen bzw. 55.131 EUR für gemeinsam Veranlagte steuerfrei (Stand: 2024). Sie müssen die Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angeben.
  • Im Rentenbezug müssen Sie Ihre Basisrente mit dem dann gültigen Steuersatz versteuern.
  • Der steuerpflichtige Anteil liegt für das Jahr 2024 bei 83 %. Der Prozentsatz nimmt bis zum Jahr 2058 jährlich um 0,50 % zu. Das heißt, wenn Sie ab 2058 in Rente gehen, müssen Sie Ihre Rürup- bzw. Basisrente zu 100 % versteuern.

Riester-Rente: Die staatlich geförderte Riester-Rente wird nachgelagert ohne Abzug besteuert. Das heißt:

  • In der Ansparphase können Sie Beiträge und Zuschüsse bis zu 4 % Ihres Bruttogehalts von der Steuer absetzen, max. aber 2.100 EUR (4.200 EUR für gemeinsam Veranlagte, Stand 2024).
  • Im Rentenbezug müssen Sie Ihre Riester-Rente mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz zu 100 % versteuern. Der Steuersatz ist allerdings meist niedriger als im Erwerbsleben, da die Alterseinkünfte insgesamt geringer sind.
  • Sie können sich bis zu 30 % Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Auch diese Kapitalzahlung müssen Sie mit Ihrem dann gültigen Einkommensteuersatz versteuern. Achtung: Die Kapitalauszahlung zählt als Einkommen und kann Ihren Steuersatz insgesamt in die Höhe treiben.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie bei Steuern und Sozialabgaben gleich mehrfach:

  • Wenn die bAV durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt finanziert wird, zahlen Sie auf Ihre Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben. Durch die Umwandlung sinkt Ihr Bruttoeinkommen und Sie zahlen auch insgesamt weniger Steuern.
  • Sie müssen Ihre Zusatzrente aus der bAV erst im Rentenbezug mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuern. Diese nachgelagerte Besteuerung ist von Vorteil, weil Sie im Ruhestand vermutlich weniger Einkünfte und einen niedrigeren Einkommensteuersatz haben.
  • Dafür können Sie die Beiträge zur bAV in der Ansparphase nicht von der Steuer absetzen.
  • Bei der bAV ist auch eine Kapitalauszahlung möglich. Diese muss dann ebenfalls mit dem gültigen Steuersatz versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass die Kapitalabfindung Ihr Gesamteinkommen erhöht und deshalb im Jahr der Auszahlung Ihr Steuersatz steigen kann.
Wie hoch sollte eine Zusatzrente sein?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht so leicht beantworten. Mit der gesetzlichen Rente ist es mittlerweile kaum mehr möglich, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine bekannte Faustregel besagt, dass Sie im Ruhestand monatlich ca. 80 % Ihres vorherigen Nettogehalts benötigen, um auf einem guten Niveau weiterzuleben. Das ist aber von den individuellen Kosten und Bedürfnissen abhängig und reicht sicher nicht für jeden aus. Ihre persönliche Rentenlücke können Sie ermitteln, indem Sie Ihr aktuelles Nettogehalt mit der zu erwartenden gesetzlichen Rente abgleichen. Dabei hilft Ihnen die Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Sie mit der Post erhalten. Sie wird 1-mal jährlich an alle Versicherten versandt, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie alle 3 Jahre eine detailliertere Rentenauskunft. Sie können die Informationen auch online abrufen oder einen der zahlreichen Rentenlückenrechner nutzen, die Sie im Internet finden.

Eine weitere Faustregel lautet, dass Sie 10 bis 15 % Ihres monatlichen Nettoeinkommens für eine Zusatzrente ansparen sollten. Aber auch das ist nur ein Anhaltspunkt. Lassen Sie sich am besten bei einem Versicherungsexperten umfassend zu Ihren Vorsorgemöglichkeiten beraten.

Wie kann man sich die Zusatzrente auszahlen lassen?

Eine private oder betriebliche Zusatzrente können Sie sich als Rente oder als Kapitalleistung auszahlen lassen. Sie erhalten die Rente meist monatlich, je nach Vertrag kann auch eine jährliche oder vierteljährliche Auszahlung vereinbart werden. Die Rentenhöhe kann konstant oder dynamisch sein, also entweder immer gleichbleibend oder steigend. Eine dynamische Zusatzrente ist anfangs zwar geringer, wächst dann aber und gleicht so die Inflation zumindest teilweise aus.

Die häufigste Form der Kapitalleistung ist das Einmalkapital. Sie erhalten Ihr angespartes Kapital also auf einmal ausgezahlt. Dann haben Sie das Geld gleich zur Verfügung, um sich Wünsche zu erfüllen oder z. B. eine Immobilie abzubezahlen. Bei vielen Anbietern ist auch eine Mischung aus Kapital- und Rentenzahlung möglich.

Sonderregelungen gelten bei der Riester- und der Rürup-Rente: Bei der Riester-Rente können Sie sich zu Rentenbeginn einen Betrag von bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Der Rest wird dann als monatliche Rente ausgezahlt. Die Rürup- oder Basisrente kann nur als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden, eine Kapitalabfindung ist hier nicht möglich.

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