Wer einen Hund hat, freut sich über viele schöne Momente mit dem Vierbeiner. Wenn die nächsten Rechnungen für Ihr Tier ins Haus flattern, ist das allerdings meist weniger erfreulich. Auch wenn Hundehalter gerne die Kosten für ein schönes Hundeleben auf sich nehmen, sind Sparmöglichkeiten genauso gerne gesehen. Kann man mit einem Hund Steuern sparen und die Hundehaftpflicht sowie weitere Kosten, wie z. B. die Hundesteuer oder Futter, von der Steuer absetzen? Wo muss man die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung eintragen?
Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Kosten für den Hund angeben und Steuern sparen.
Dieser Artikel liefert Ihnen allgemeine Informationen zum Thema Hundehaftpflicht und Steuern, stellt jedoch keine Beratung dar. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater, um detaillierte Informationen zu Ihrer individuellen Steuersituation zu erhalten.
Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht: Ja, die Hundehaftpflicht ist steuerlich absetzbar, denn sie gehört zu den Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen eines jeden Hundehalters.
Die schlechte Nachricht: Die Hundehaftpflicht teilt sich die Sonderausgaben mit allen anderen Versicherungen, wie z. B. der Kranken- und der privaten Haftpflichtversicherung. Da die Höhe der Sonderausgaben, die steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden können, begrenzt ist, können viele Hundehalter den Steuervorteil nicht nutzen. Denn der Freibetrag der Vorsorgeaufwendungen beträgt lediglich 1.900 EUR für Arbeitnehmer und Beamte und 2.800 EUR für Freiberufler und Selbstständige. Bei Zusammenveranlagten summieren sich die jeweiligen Freibeträge zu einem gemeinsamen Freibetrag.
Das klingt im ersten Moment nach einem hohen Betrag, tatsächlich wird dieser in der Regel bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Falls nicht, werden andere Versicherungsbeiträge, die unter die Sonderausgaben fallen, hinzugezogen. Je nachdem, wie hoch die Kosten für Ihre übrigen Versicherungen sind, können Sie so auch die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen - oder eben nicht.
Übrigens: Die Hundehaftpflichtversicherung ist generell nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Hundehalter selbst steuerpflichtig ist. Das bedeutet, Sie müssen ein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Jeder, dessen Einnahmen jährlich über 10.908 EUR liegen, muss darauf Steuern zahlen. Liegen Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, sind Sie von der Steuer befreit, können im Gegenzug aber natürlich auch keine Kosten von der Steuer absetzen - also auch nicht die Hundeversicherung.
Wo muss man die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung eintragen?
Die Hundehaftpflichtversicherung zählt zu den Sonderausgaben, genauer gesagt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eintragen können Sie die Kosten für die Hundehaftpflicht auf Seite 3, Zeile 38 der Steuererklärung. Tragen Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall ein, auch wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Hundeversicherung nicht mehr von der Steuer absetzen können, weil der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist. Sie erhalten dadurch keinen steuerlichen Nachteil, können aber profitieren, falls die Grenze der Vorsorgeaufwendungen doch noch nicht erreicht wurde.
Braucht mein Hund überhaupt eine Haftpflichtversicherung?
In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht. In den anderen Bundesländern gibt es nur für bestimmte Hunderassen und Hunde ab einer gewissen Größe oder mit einem höheren Gewicht eine Versicherungspflicht. Ob Pflicht oder nicht: Eine Hundehaftpflicht ist für jeden Hundehalter sinnvoll.
Denn Sie als Hundebesitzer haften für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht - und so ein Schaden ist schnell passiert. Auch der liebste und bravste Hund kann plötzlich auf die Straße laufen und einen Autounfall verursachen. Oder er freut sich so überschwänglich über das Wiedersehen mit Freunden, dass bei der stürmischen Begrüßung die Brille des Freundes herunterfällt und kaputtgeht.
Kleine Geldbeträge können Sie gegebenenfalls noch verkraften. Sobald jedoch ein Schaden von mehreren Tausend Euro entsteht, wird es schnell ungemütlich. Wenn Personen zu Schaden kommen, können die Beträge sogar in Millionenhöhe gehen. Sichern Sie sich und Ihren Hund deshalb mit einer Hundehaftpflichtversicherung ab, um vor schweren finanziellen Folgen geschützt zu sein.
Die Hundehaftpflicht ist vergleichbar mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sie sichert folgende Schäden ab:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- Ggf. Mietsachschäden
Kann man Tierarztkosten von der Steuer absetzen?
Neben der Haftpflichtversicherung für Hunde ist auch die Hundekrankenversicherung eine wichtige Hundeversicherung. Allerdings können die Tierarztkosten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt zumindest für Hunde, die privat gehalten werden. Ausgaben für Diensthunde, z. B. einen Polizeihund oder Therapiehund, werden steuerlich anders behandelt. Die Tierarztkosten für diese Hunde können Sie von der Steuer absetzen. Auch Halter von Blindenhunden können diesen Steuervorteil nutzen.
Unser Tipp: Um Ihren Hund rundum abzusichern, ist sowohl eine Hundehaftpflicht als auch eine Hundekrankenversicherung sinnvoll. Mit der Hundekrankenversicherung unseres Partners Uelzener sind Sie vor hohen Tierarztkosten geschützt. Die Versicherung übernimmt bis zu 100 % der Kosten, unabhängig vom abgerechneten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Was können Hundebesitzer zusätzlich von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht für Hundehalter: Nicht nur die Hundehaftpflicht ist steuerlich absetzbar. Auch andere Ausgaben für Ihren Hund können bei der Steuer geltend gemacht werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Folgende Kosten können Sie zusätzlich zur Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen:
- Hundebetreuung: Wenn Sie jemanden engagieren, der bei Ihnen zu Hause auf Ihren Hund aufpasst, z. B. während Sie im Urlaub sind, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Die Tierbetreuung zählt dann zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Bringen Sie Ihren Hund jedoch in eine Hundepension, tagsüber in eine Hundetagesstätte oder lassen Ihren Vierbeiner woanders als in Ihren eigenen 4 Wänden betreuen, können die Kosten nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Gassi-Service: Auch den Gassi-Service für Ihren Hund können Sie steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Tier bei Ihnen zu Hause abgeholt und auch wieder dorthin zurückgebracht wird. Denn nur dann zählt auch der Gassi-Service als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Hundetraining: Lassen Sie Ihr Tier zu Hause von einem Hundetrainer trainieren, können auch diese Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden - die Kosten für die Hundeschule außer Haus jedoch nicht.
- Hundefriseur: Hier gelten dieselben Bedingungen wie bei den beiden Punkten zuvor. Lassen Sie einen Hundefriseur zu sich nach Hause kommen, der Ihrem Hund das Fell pflegt und die Krallen schneidet, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen. Bringen Sie Ihren Hund jedoch in einen Hundesalon, können Sie die Ausgaben nicht absetzen.
Andere Kosten wie Futter, Hundezubehör oder die Hundesteuer können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Ausnahme Berufshunde: Diese Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen
Halten Sie Ihren Hund aus beruflichen Gründen, z. B. als Therapiehund, können Sie mehr Ausgaben als nur die Hundehaftpflicht und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Denn Ihr Tier gilt dann als "Arbeitsmittel" und die Kosten für den Vierbeiner sind als Werbungskosten absetzbar.
Dazu gehören unter anderem folgende Ausgaben:
- Futter
- Leine und Hundegeschirr
- Pflege
- Tierarztkosten
Gut zu wissen: Blindenhunde werden auch als Diensthunde angesehen. Sind Sie oder jemand aus Ihrer Familie auf einen Blindenhund angewiesen und Sie tragen die Kosten für diesen Hund, können Sie die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Doch was ist mit der Hundesteuer für Berufshunde? Kann diese von der Steuer abgesetzt werden? Oft sind Diensthunde von der Hundesteuer befreit. Falls doch Hundesteuer anfällt, kann sie nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung vor hohen Kosten schützen
Die Hundehaftpflicht ist zwar in der Theorie steuerlich absetzbar, in der Praxis können jedoch nur wenige Hundehalter den Steuervorteil wirklich nutzen. Denn die Hundehaftpflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, genauso wie Ihre Krankenversicherung, Altersvorsorge und auch die private Haftpflichtversicherung. Der maximale Höchstbetrag, der jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden kann, ist meist mit den eigenen Versicherungen schon ausgeschöpft. Trotzdem sollten Sie als Hundehalter nicht auf die Hundehaftpflicht verzichten. Denn Schäden durch Ihren Hund können schnell passieren und leider auch genauso schnell sehr teuer werden. Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten und erspart Ihnen finanzielle Schwierigkeiten.
Die Hundehaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER versichert Sie gegen Schäden bis zu 20 Mio. EUR - und das weltweit. Der Versicherungsschutz gilt also auch bei Reisen mit Ihrem Hund außerhalb Deutschlands. Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Vierbeiner im Urlaub, am Strand und in der Ferienwohnung, ohne Angst vor plötzlichen Schäden und Kosten zu haben. Denn wir versichern auch Mietsachschäden. Mit der NÜRNBERGER genießen sowohl Sie als auch Ihr Hund den Rundum-sorglos-Schutz.